In Zeiten des abnehmenden Geldes: Was wird aus der Baukultur?

8. Juni 2026

Wenn das Jobcenter fragt, was es gar nicht fragen dürfte

13. Juni 2026

BSW-Antrag zu Windkraftanlagen im Stadtrat erfolgreich

Nach dem von der Ampelregierung 2022 beschlossenen Windenergieflächenbedarfsgesetz müssen alle Bundesländer einen bestimmten prozentualen Anteil ihrer Landesfläche für Windräder zur Verfügung stellen. Sind in Sachsen derzeit 0,3 Prozent von solchen Anlagen belegt oder dafür ausgewiesen, soll der Wert bis Ende 2027 auf 1,3 Prozent und bis Ende 2032 auf 2 Prozent steigen.

Das BSW fordert die Abschaffung dieser vom Bund willkürlich festgelegten Flächenziele. Deshalb hatte unsere Fraktion vor der jüngsten Stadtratssitzung einen Ergänzungsantrag zum Antrag von Team Zastrow „Keine Windräder in der Landeshauptstadet Dresden“ gestellt. Zuvor waren vom Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Erfüllung der Flächenziele auch drei sogenannte Vorranggebiete in Dresden als Bestandteil des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung ausgewiesen worden.

Dabei hatte der Stadtrat einem solchen Vorhaben in jüngerer Vergangenheit bereits zweimal eine Absage erteilt.

Wenn ein derartiges Votum ignoriert werden kann, wird „die Idee der kommunalen Selbstbestimmung ad absurdum geführt“, heißt es in der Begründung unseres Ergänzungsantrags. Er wurde von einer Mehrheit des Stadtrates angenommen – gegen die Stimmen der Grünen, Linken, von SPD, FDP/FB und PVP. Auch der so ergänzte Antrag von Team Zastrow erhielt eine Mehrheit.

OB Hilbert ist damit aufgefordert, diese ablehnende Haltung im öffentlichen Beteiligungsverfahren zum Teilregionalplan zu vertreten und sich außerdem gegenüber dem Land und dem Bund dafür stark zu machen, dass das pauschale Flächenziel gekippt wird.