Nachtragshaushalt: Reinfall mit Ansage

2. Mai 2026

„Lob“ für BSW: Grüner Stadtrat verwechselt da etwas

Gleich drei Tagesordnungspunkte waren bei der Stadtratssitzung vom 29. April dem Bürgerbegehren in Sachen DVB gewidmet. Für Torsten Hans von den Grünen reichte das offenbar, um den Durchblick zu verlieren.

Großen Raum nahm bei der jüngsten Stadtratssitzung erneut ein von den Linken angestrengtes Bürgerbegehren ein, wonach die Leistungen der DVB für drei Jahre mindestens auf dem Stand von 2024 festgeschrieben werden und also Kürzungen tabu sind. Bereits im Dezember von einer Mehrheit als unzulässig eingestuft, hatte nun auch der Widerspruch dagegen nach anderthalb Stunden Debatte keinen Erfolg. Das BSW stimmte erneut für die Zulassung des Bürgerbegehrens, was einen grünen Stadtrat nicht davon abhielt, sich mit einer eigenen Version der Dinge zu blamieren.

Man horcht auf, wenn von der Tribüne des Stadtrats die politische Konkurrenz gelobt wird, denn das hat absoluten Seltenheitswert. Noch ungewöhnlicher, wenn das nicht nur in einem Halbsatz passiert, sondern in mehr oder weniger ausführlicher Form und als Teil einer ganzen Argumentationskette. Torsten Hans von den Grünen ließ es sich nicht nehmen, in der erneuten Debatte um die Zulässigkeit des von den Linken initiierten Bürgerbegehrens gegen jegliche Kürzungen bei den DVB einer anderen Fraktion seine Anerkennung auszusprechen, nämlich dem BSW! Wir hätten, so Stadtrat Hans, im Dezember noch gegen das Bürgerbegehren gestimmt und inzwischen unsere Meinung geändert, was „immerhin ein Fortschritt“ sei und auch zeige, dass es sinnvoll sei, das Thema noch einmal zu aufzurollen.

Der Haken an der Sache: Hans, immerhin stellvertretender Fraktionsvorsitzender, hatte sein „Lob“ auf einer Falschbehauptung aufgebaut. Denn das BSW hat sehr wohl bereits am 11. Dezember, als das Bürgerbegehren von einer Mehrheit aus CDU, AfD, Team Zastrow und FDP/FB als unzulässig eingestuft wurde, für dessen Zulässigkeit und damit für einen Bürgerentscheid über die Kürzungen gestimmt.

Peinlich für Hans, das nicht zu wissen oder sich wenigstens vor seinem Auftritt schlau gemacht zu haben. Im Zweifelsfall hätte er auch einfach unserem Stadtrat Maurice Devantier zuhören können, der in seiner Rede noch einmal explizit darauf hingewiesen hatte: „Unsere Position hat sich nicht verändert. Inhaltlich sehen wir das Bürgerbegehren durchaus kritisch, aber da wir direkte Demokratie grundsätzlich befürworten, befürworten wir auch den Bürgerentscheid, für den 40.000 Menschen unterschrieben haben.“

BSW-Fraktionschef Ralf Böhme wollte nach Hans‘ Unterstellung dann auch die Legendenbildung gleich im Keim ersticken und ergriff noch einmal das Wort: „Behauptungen zu unserem Abstimmungsverhalten muss ich korrigieren. Wir haben im Dezember natürlich dafür gestimmt, dass ein Bürgerbegehren mit einem derartigen Votum respektiert werden muss, und uns im Sinne der demokratischen Mitbestimmung der Stadtgesellschaft entschieden. Wogegen wir gestimmt haben, ist die Erhöhung der Gewerbesteuer, und das betrifft auch die Formulierung der Linken im Bürgerbegehren.“ Dass die Gewerbetreibenden dafür aufkommen sollen, steigende Kosten bei den DVB auszugleichen, „werden wir immer ablehnen“.

Das Bürgerbegehren scheiterte ein zweites Mal im Stadtrat, diesmal mit 38:28 Stimmen. Im Dezember waren die Mehrheitsverhältnisse (39:31) sehr ähnlich gewesen.

https://bsw-vg-dresden.de/causa-dvb-bsw-stadtrat-zieht-parallele-zur-bundestagswahl/