In Zeiten des abnehmenden Geldes: Was wird aus der Baukultur?

8. Juni 2026

Wenn das Jobcenter fragt, was es gar nicht fragen dürfte

Menschen mit Schwerbehinderung zur Bundeswehr? Fragen zu Intimkontakten durch das Jobcenter? Platzmangel in Frauenhäusern? BSW-Stadträtin Berit Schönfeld, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und von Beruf Sozialpädagogin, hat der Stadtverwaltung mit mehreren Anfragen auf den Zahn gefühlt. Worum geht es im Einzelnen?

Häusliche Gewalt

Deutschland hat die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 2017 ratifiziert, seit 2018 ist sie in Kraft. Der Stadtrat hat die Konzeption zur Umsetzung des Übereinkommens in Dresden bereits vor drei Jahren gebilligt. Doch während die Istanbul-Konvention eine Kapazität von geschützten Räumen in Höhe von einem Familienplatz pro 10.000 Einwohner empfiehlt, stehen in der Landeshauptstadt bei einer Einwohnerzahl von gut 570.000 nur 20 Plätze zur Verfügung, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Stadträtin Berit Schönfeld mitteilte. Das ist wenig mehr als ein Drittel des empfohlenen Wertes.

2025 mussten nach Angaben der Stadt 33 schutzsuchende Frauen aus Platzmangel abgewiesen werden. In den drei Jahren davor waren es jeweils 60 oder mehr. Dabei sei für das BSW „sogar eine abgewiesene Frau zu viel“, sagt Berit Schönfeld. Denn das bedeute schlimmstenfalls die Rückkehr in die unmittelbare Gefährdungslage, nämlich nach Hause. „Wer Hilfe sucht, braucht sie sofort. Und das muss auch finanziell abgesichert werden.“

Durch die prekäre Haushaltslage besteht die Gefahr, dass Sparmaßnahmen den Schutz der Betroffenen noch weiter gefährden. Das BSW wird darauf drängen, dass im kommenden Haushalt für 2027/2028 keine Kürzungen in diesem Bereich vorgenommen werden und Dresden den Kennzahlen der Istanbul-Konvention näherkommt.

Ausforschung der Intimsphäre

Wenn Menschen unter einem Dach zusammenleben, vermutet das Jobcenter gegebenenfalls eine sogenannte Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Das kann zur Kürzung oder Streichung von Bürgergeldleistungen führen, weil im Fall des Falles der Partner oder die Partnerin in die Pflicht genommen wird. Wir wissen, dass die Fragen des Jobcenters bisweilen deutlich unter die Gürtellinie zielen. Uns liegt ein Schreiben vor, das an Personen einer WG gerichtet war. Darin wird unter anderem auch abgefragt, ob „sexuelle Kontakte untereinander“ bestehen. 

„Das geht überhaupt nicht“, sagt unsere Stadträtin Berit Schönfeld. Dass ein solch massiver Eingriff in die Privatsphäre auch vor psychisch kranken Menschen nicht Halt macht und erhebliche Risiken birgt, dass diese retraumatisiert werden, kommt erschwerend hinzu.

In der von OB Hilbert unterzeichneten Antwort der Stadt auf unsere Anfrage, welche rechtliche Grundlage diese Praxis hat, heißt es, Fragen nach sexuellen Kontakten seien für die Prüfung „weder erforderlich noch rechtlich zulässig“. Sie müssten nicht beantwortet werden. „Leistungsrechtliche Konsequenzen aus der Nichtbeantwortung sind ausgeschlossen.“ Und weiter: „Im Kontakt mit vulnerablen Personengruppen sind die Mitarbeitenden des Jobcenters stets angehalten, sensibel und deeskalierend vorzugehen. Invasive oder retraumatisierende Befragungen entsprechen nicht dem Selbstverständnis einer sozialverantwortlichen Verwaltung oder der gängigen Rechtsprechung.“ Man werde den Hinweis zum Anlass für eine interne Überprüfung der Verfahren und eine Sensibilisierung des Personals nehmen. Wir bleiben dran.

Vermittlung an die Bundeswehr

Und erneut steht das Jobcenter im Mittelpunkt: Uns ist bekannt, dass eine Frau mit Schwerbehinderung aufgefordert wurde, sich auf eine Arbeitsstelle bei der Bundeswehr zu bewerben. Abgesehen davon, dass es sich um eine Vollzeitstelle handelte, obwohl die Betroffene nur Teilzeit arbeiten kann, möchte auch nicht jeder bei der Arbeitssuche für die Bundeswehr rekrutiert werden, selbst im zivilen Bereich. Stadträtin Berit Schönfeld hat das zum Anlass genommen, bei der Stadtverwaltung nachzufragen, welche Größenordnung solche Vermittlungen haben, welche Vorgaben es dabei gibt und was sich speziell zu behinderten und schwerbehinderten Menschen sagen lässt.

Die Antwort verwundert: Vermittlungen an die Bundeswehr würden nicht statistisch erfasst, denn die Bundeswehr sei so zu sehen „wie andere private oder öffentliche Arbeitgeber auch“. Deshalb seien auch keine dezidierten Zahlen zu (schwer-)behinderten Menschen bekannt, genauso wenig wie Beschwerden von Seiten der Bewerber oder der Bundeswehr über diese Praxis. Berit kann das nicht nachvollziehen: „Für mich ist erstens die Bundeswehr kein Arbeitgeber wie jeder andere. Und zweitens klingt es komisch, dass keinerlei Zahlen vorhanden sein sollen.“

Ein solcher „Blindflug“ sei „beängstigend“. Wir werden die Situation im Auge behalten und ganz bestimmt keine Ruhe geben.