DRKI Haus
„Wir stehen an einem Wendepunkt“
27. Januar 2025

BSW hält Erwerb des Elbamare durch Landeshauptstadt Dresden für unabdingbar

So ziemlich den besten Blick auf das Elbamare in Dresden-Gorbitz haben die Bewohner des Pflegeheims der Volkssolidarität direkt gegenüber. Das Erlebnisbad vor ihrer Haustür ist seit seiner Eröffnung am 21. März 1995 ein Anziehungspunkt im Viertel und weit darüber hinaus. Noch zu DDR-Zeiten erfolgte der Baubeginn, nach der Wende wurde das, was als reine Schwimmhalle projektiert war, dann zu Sachsens erstem Badetempel aufgewertet. Doch so sehr Riesenrutsche, tropischer Liegegarten oder Saunawelt von den Gästen geschätzt werden, so elementar bleibt das 25-Meter-Becken nicht zuletzt für den Vereins- und Schulsport.

Die drohende Schließung des Bades nach 30 Jahren muss deshalb unbedingt verhindert werden. Nachdem die Stadt Dresden als Mieter wegen steigender Kosten den Mietvertrag gekündigt hatte, stand die Frage im Raum, ob damit am 15. März im Elbamare die Lichter ausgehen. Ohne eine tragfähige Lösung für den Weiterbetrieb „wird das hier zum Lost Place“, sagt Betriebsleiterin Katrin Michalsky. Also zu einer Geisterkulisse mitten in einer dichtbesiedelten Gegend im Dresdner Westen.

Nach etlichen Verhandlungsrunden mit dem Eigentümer, einem Immobilienfonds aus den alten Bundesländern, wurde zuletzt ein Ergebnis erzielt. Die Stadt könnte das Bad für 4,1 Millionen Euro kaufen, was in etwa dem Doppelten der bisherigen Jahresmiete von 2,1 Millionen Euro entspricht. Michael Quell, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Aquapark Management, hatte bei einer Ortsbegehung Mitte Dezember auf eine zeitnahe Entscheidung gedrängt. Die 40 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Elbamare müssten „Klarheit haben“. Bisher sei noch niemand abgesprungen.

Die Stadtratsfraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht macht sich unmissverständlich für den Weiterbetrieb des Elbamare stark. „Unsere klare Haltung ist: Das Bad muss an diesem Standort erhalten bleiben“, sagt der Fraktionsvorsitzende Ralf Böhme. „Gerade in Anbetracht der Hürden beim Neubau von Schwimmhallen darf kein vorhandener Standort aufgegeben werden.“