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24,4% rauf! Was an den neuen Abwassergebühren nicht stimmt

Luftbild der Kläranlage in Dresden-Kaditz (Quelle: Stadtentwässerung Dresden GmbH)

Wenn der Stadtrat am 19. und 20. Juni zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammenkommt, dann geht es – Tagesordnungspunkt 15 – auch um eine „Anpassung der Abwassergebührensatzung“. Es wird niemanden überraschen, dass sich hinter dem neutralen Begriff „Anpassung“ eine Erhöhung verbirgt. Die Schmutzwassergebühr soll zum 1. Januar 2026 von heute 1,97 Euro pro Kubikmeter Abwasser auf 2,45 Euro steigen – ein Plus von 24,4 Prozent, also fast einem Viertel. 

Um gut 5 Prozent soll die Niederschlagswassergebühr erhöht werden. Die Mehrbelastung für eine Familie mit mehreren Kindern läge damit bei bis zu 100 Euro pro Jahr.

Aus Sicht der Stadtentwässerung Dresden, die für fast 700.000 Menschen in Dresden und der Region zuständig ist und deren zentrale Kläranlage in Kaditz (an der A4) bei trockener Witterung etwa 120 Millionen Liter Abwasser pro Tag bewältigen muss, ist die Erhöhung nachvollziehbar. Gestiegene Kosten durch die Inflation und eine neue EU-Richtlinie, die eine vierte Reinigungsstufe im Klärwerk erforderlich macht, sind zwei der Hauptgründe. Dass diese Ausgaben finanziert werden müssen, ist der Stadtentwässerung nicht vorzuwerfen. Doch einmal mehr sollen die Bürger zur Kasse gebeten werden, die ohnehin schon damit konfrontiert sind, dass alles ständig teurer wird, von Eintrittspreisen in Kultureinrichtungen bis zu Parkgebühren.

Bürger sollen Rechnung zahlen

Deshalb wird sich die BSW-Fraktion bei der Abstimmung über diese Vorlage enthalten. BSW-Stadtrat Maurice Devantier: „Die Stadtentwässerung benötigt die Gebühren, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Daher wollen wir sie nicht ablehnen. Die Gründe aber für diese Not liegen in politischen Fehlentscheidungen an anderer Stelle, die unsere Bürger nun bezahlen sollen. Diese Politik können und wollen wir durch eine Zustimmung aber nicht legitimieren. Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, die aber die Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, werden hier erneut und übermäßig belastet. Dafür kann es vom BSW keine Zustimmung geben.“