Zweckentfremdung von Wohnraum: BSW bringt Akteure an einen Tisch
Das sieht uns wieder ähnlich. Anstatt unsere Position zur Zweckentfremdungssatzung an bequemem Lagerdenken auszurichten oder daran, was wohl in der Öffentlichkeit am besten ankommt, haben wir uns erst einmal mit denen getroffen, für die das Thema besonders brisant ist – aus gegenteiligen Perspektiven. Unsere Gesprächspartner in den Fraktionsräumen waren Jan Bröchler und Vincent Seeberger, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V., sowie Kleinunternehmer Bernd Hoffmann, der seit mehr als zwei Jahrzehnten Ferienwohnungen in der Äußeren Neustadt vermietet. Wir hätten sie getrennt voneinander einladen können, dann wäre es wohl ruhiger zugegangen. Doch gerade Rede und Gegenrede mit jeweils offenem Visier lieferten am Ende den größten Erkenntnisgewinn. Die Diskussion entsprach damit vollauf unserem Credo, uns von den besten Sachargumenten leiten zu lassen.
Es geht um 700 Wohnungen
Aber was hat es überhaupt mit der Zweckentfremdungssatzung auf sich? Am 29. Februar 2024 hat der Stadtrat – dem das BSW damals noch nicht angehörte – mit Stimmenmehrheit den Antrag „Zweckentfremdung von Wohnraum in Dresden verbieten“ angenommen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten. Der Entwurf liegt nun seit Mai dieses Jahres vor und begrenzt die Vermietung regulärer Mietwohnungen an Touristen über Plattformen wie Airbnb und Booking.com auf zwölf Wochen im Jahr. Hintergrund ist, dass sich die Zahl der Ferienwohnungen nach offiziellen Angaben allein seit 2018 auf 2400 verdoppelt hat, während Wohnraum gleichzeitig knapp und teuer ist. Die Stadt hofft nun, durch ein stadtweites Zweckentfremdungsverbot zumindest 700 Wohnungen für den Markt zurückzugewinnen – in Relation zur Gesamtzahl von 300.000 Wohnungen in Dresden allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein.
Sachsen hat Anfang 2024 mit einer Zweckentfremdungsverbotssatzung die Voraussetzung für solche restriktiven Maßnahmen in den Kommunen geschaffen. Leipzig hat bereits vor zwei Jahren mit einer eigenen Satzung darauf reagiert. Die Übergangsfrist für 750 zweckentfremdete Wohnungen endet am 1. September.
Pro Satzung
Der Mieterverein begrüßt die Vorlage in der Form, wie sie jetzt zur Abstimmung steht, betonten seine Vertreter bei dem Gespräch. Der Wohnungsmarkt sei angespannt, wie der Freistaat wiederholt festgestellt habe, aus dieser Situation müsse man endlich mal wieder herauskommen. Die Zweckentfremdungssatzung werde zwar „den Markt nicht retten“, so Bröchler, aber die Einflussmöglichkeiten auf kommunaler Ebene seien ohnehin begrenzt. Umso mehr müssten alle Instrumente genutzt werden. Und immerhin bedeute ein Ja zu der Satzung, dass die Fremdnutzung künftig nicht mehr zunehmen werde. Die Tendenz sei schließlich erschreckend. Werde jetzt nichts getan, „dann reden wir in fünf, sechs Jahren vielleicht schon über 5000 oder 6000 Ferienwohnungen“, sagt der Chef des Mietervereins. Und Vize Seeberger ergänzt: Wenn in Leipzig 750 Wohnungen wieder in den Markt zurückfließen, dann ist das zwar eine bescheidene Größenordnung, aber ungefähr so viel, „wie die kommunale Wohnungsgesellschaft WID in Dresden seit ihrer Gründung 2017 gebaut hat“.
Contra Satzung
Hoffmann wählt drastische Worte, wenn er über die fragliche Satzung spricht. Für ihn klingt sie nach „Berufsverbot“. Er sei 63 Jahre alt und vermiete seit 23 Jahren, das sei sein Lebensunterhalt. Nun gehe es um seine Existenz. Er sei nicht gegen eine Zweckentfremdungssatzung, aber gegen diese Satzung. Denn nicht die Vermietung an Touristen sei das Problem, sondern die illegale Vermietung ohne Einverständnis des Eigentümers.
Er „Nicht nur der Mieterverein, auch viele Vermieter sind davon unglaublich genervt.“ Dagegen hätte man schon vor zehn Jahren vorgehen können, aber die Stadt habe nur zu gern mitverdient – in Form der Beherbergungssteuer. Von einer Wohnungskrise will Hoffmann nichts wissen und sieht insofern auch keinen Grund, Ferienwohnungen ins Visier zu nehmen, von denen es zudem viel weniger gebe als behauptet. Stattdessen gelte es, illegalen Vermietern das Handwerk zu legen. Dafür müsse lediglich die Melde- zu einer Genehmigungspflicht werden. Außerdem fordert Hoffmann einen Bestandsschutz für alle Wohnungen, die zum 29. Februar 2024 als Ferienwohnungen vermietet wurden. Bis zum Tag des Stadtratsbeschlusses habe, so stellt er es dar, niemand ahnen können, dass die Stadt etwas dagegen habe, im Gegenteil.
Trotz aller Kontroversen endet der Meinungsaustausch fast schon harmonisch. „Ich bin Ihnen sehr dankbar für dieses Gespräch“, sagt Hoffmann an die Adresse des BSW. Die Kontrahenten entdecken mehr Gemeinsamkeiten, als sie vorher für möglich gehalten haben. Bei den Zielen sind sie sich im Großen und Ganzen einig. So hat der Abend seinen Zweck erfüllt und war gerade nicht „zweckentfremdet“.








